Unsere Besucherregelungen

Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucher*innen,

Der Schutz und die Sicherheit unserer Bewohner*innen und unseres Personals muss grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher passen wir aufgrund der dynamischen Corona-Entwicklung die jeweiligen Besucherregelungen in unserer Einrichtung grundsätzlich dem Infektionsgeschehen an. Dies kann zur Folge haben, dass die Regelungen eventuell auch kurzfristig geändert werden.

Die aktuelle Besucherregelung

Derzeit gilt in unserer Einrichtung folgendes:

  • Pro Bewohner*in ist ein Besuch von zeitgleich höchstens zehn  Personen.
  • Der Zutritt darf nur nach Testung mit negativem Testergebnis erfolgen.
  • Es besteht für alle Besucher*innen die Pflicht während der Dauer des Besuchs einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Im begründeten Verdachtsfall einer COVID-19-Infektion kann ein Besuchsverbot von maximal drei Tagen ausgesprochen werden

 

Aktuell gelten folgende Besuchszeiten:

Mo. – Fr.

9:30 –17:00 Uhr

Sa., So., an Feiertagen

9:30 – 15:15 Uhr

Über etwaige Veränderungen der Besucherregelungen informieren wir Sie auf dieser Webseite.

Ihr Schwesternverband-Team


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