Der Schutz und die Sicherheit unserer Bewohner*innen und unseres Personals muss grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher passen wir aufgrund der dynamischen Corona-Entwicklung die jeweiligen Besucherregelungen in unserer Einrichtung grundsätzlich dem Infektionsgeschehen an. Dies kann zur Folge haben, dass die Regelungen eventuell auch kurzfristig geändert werden.
Derzeit gilt in unserer Einrichtung folgendes:
Im begründeten Verdachtsfall einer COVID-19-Infektion kann ein Besuchsverbot von maximal drei Tagen ausgesprochen werden
Mo. – Fr.
9:30 –17:00 Uhr
Sa., So., an Feiertagen
9:30 – 15:15 Uhr
Über etwaige Veränderungen der Besucherregelungen informieren wir Sie auf dieser Webseite.
Ihr Schwesternverband-Team